Prüfung von Leitern und Tritten

Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel, die in vielen Arbeitsbereichen regelmäßig genutzt werden. Ob von Ihren Beschäftigten oder Besuchern – Leitern und Tritte müssen regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit aller Nutzer zu gewährleisten. Diese Prüfungen sind gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Information 208-016 vorgeschrieben.

Warum ist die Prüfung von Leitern und Tritten wichtig?

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 hilft, Unfälle und Verletzungen durch defekte oder unsachgemäß genutzte Geräte zu vermeiden. Besonders an Arbeitsplätzen, an denen häufig Höhenunterschiede überwunden werden müssen, ist es unerlässlich, sicherzustellen, dass die eingesetzten Leitern und Tritte in einwandfreiem Zustand sind.

Was umfasst die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016?

  • Regelmäßige Inspektion: Die Prüfung erfolgt in festgelegten Intervallen, je nach Gerätetyp und Nutzungshäufigkeit.
  • Sichtprüfung: Auf äußerliche Schäden, Risse, lose Teile oder Abnutzung.
  • Stabilität und Funktionalität: Sicherstellen, dass die Leiter oder der Tritt die erforderliche Stabilität bietet.
  • Dokumentation: Alle Prüfungen werden dokumentiert, Mängel und Empfehlungen werden festgehalten.

Wie oft sollte eine Prüfung durchgeführt werden?

Die DGUV Information 208-016 fordert, dass Leitern und Tritte regelmäßig überprüft werden, je nach Nutzungshäufigkeit und -intensität. In der Regel erfolgt die Prüfung alle 6 bis 12 Monate. Bei intensiv genutzten Geräten kann ein kürzeres Intervall erforderlich sein.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. In vielen Fällen ist eine Schulung erforderlich, die den Teilnehmer befähigt, die Prüfung eigenständig durchzuführen und zu dokumentieren. Nach erfolgreicher Schulung erhalten die Teilnehmer den Sachkundenachweis gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Handlungsanleitung und Verantwortung des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich, die Sicherheitsvorkehrungen für die Bereitstellung und Nutzung von Leitern und Tritten zu treffen. Dazu gehört die Durchführung der regelmäßigen Prüfungen und die Bereitstellung von Sicherheitsanweisungen für Ihre Mitarbeiter. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass alle Geräte ordnungsgemäß gewartet und rechtzeitig ersetzt werden.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung und Dokumentation Ihrer Leitern und Tritte gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen
  • Individuelle Beratung zur Auswahl der geeigneten Prüfintervalle und Sicherheitsvorkehrungen
  • Fachkundige Schulungen für Ihre Mitarbeiter zur Durchführung von Leiterprüfungen
  • Schnelle Abwicklung der Prüfungen ohne Störung des Arbeitsablaufs

Verlassen Sie sich auf unsere Experten, die Ihre Leitern und Tritte regelmäßig und zuverlässig nach DGUV Information 208-016 prüfen. So garantieren Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und minimieren potenzielle Risiken an Ihrem Arbeitsplatz.