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Ratgeber · Stand: Oktober 2026

Gebäudeautomation ab 70 kW: Was Betreiber zuerst klären sollten

Eine Leistungsschwelle ist noch kein fertiges Maßnahmenpaket. So bereiten Sie die Prüfung Ihres Nichtwohngebäudes vor.

Gebäudeautomation ab 70 kW: Was Betreiber zuerst klären sollten
Symbolbild · KI-generiert

Worum es bei der Einordnung geht

Nach der aktuell abrufbaren Fassung von § 56 GModG sind bestimmte Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der erfassten Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 70 kW grundsätzlich bis Ende 2029 mit Gebäudeautomation auszustatten. Auch eine automatische Beleuchtungssteuerung wird dort angesprochen. Der Text enthält Ausnahmen und Übergangsregelungen. Deshalb ersetzt eine pauschale Aussage wie „Wir haben 80 kW“ keine Prüfung des konkreten Gebäudes. Dieser Beitrag beschreibt eine erste Vorbereitung für Deutschland, keine rechtliche Einzelfallbewertung.

Zuerst die richtigen Unterlagen sammeln

Beginnen Sie mit einer Übersicht der Gebäude- und Anlagennutzung. Handelt es sich um Wohnen, Gewerbe oder eine gemischte Nutzung? Welche Heizungs-, Klima- und kombinierten Anlagen sind vorhanden? Lassen Sie Typenschilder, technische Unterlagen und vorhandene Planungen von der zuständigen Fachperson zuordnen. Elektrische Anschlussleistung, thermische Nennleistung und Gebäudeverbrauch dürfen nicht verwechselt werden. Auch einzelne Lüfterdaten sollten nicht ungeprüft zu einer angeblich maßgeblichen Gesamtleistung addiert werden. Eine sauber dokumentierte Ausgangslage verhindert unnötige Angebote und falsche Erwartungen.

Vorhandene Automation kritisch ansehen

Ein Wanddisplay oder eine App sagt wenig darüber aus, welche Funktionen die Anlage tatsächlich erfüllt. Für die Bestandsaufnahme sind verfügbare Messwerte, Datenzugänge, vorhandene Regeln und die Dokumentation relevant. Fordern Sie deshalb nicht einfach „ein Dashboard“, sondern eine nachvollziehbare Beschreibung des Ist-Zustands. In unserer Projektvorbereitung halten wir fest, welche Daten bereits vorhanden sind und wo zusätzliche Erfassung sinnvoll sein könnte. Dazu gehört auch, wer die Daten im Betrieb ansehen und auf Auffälligkeiten reagieren soll.

Aus einer Prüfung einen Arbeitsplan machen

Im nächsten Schritt werden fehlende Funktionen und organisatorische Aufgaben getrennt beschrieben. Ein Messpunktkonzept legt fest, welche Werte benötigt werden. Eine Funktionsliste beschreibt, was die Steuerung tun soll. Ein Zuständigkeitsplan klärt, wer Freigaben erteilt und wer Änderungen verantwortet. So lassen sich Leistungen in sinnvolle Abschnitte aufteilen: Bestandsanalyse, Planung, Umsetzung, Tests und Übergabe. Für jedes Arbeitspaket sollten Ergebnis und Abgrenzung verständlich benannt sein. Das erleichtert auch den Vergleich verschiedener Angebote.

Betrieb und Nachweise zusammendenken

Technik ist nur dann hilfreich, wenn jemand mit den Ergebnissen arbeitet. Vereinbaren Sie deshalb, wie Auffälligkeiten bewertet werden, welche Berichte Sie erhalten und wo die freigegebenen Unterlagen liegen. Eine abgelegte PDF-Datei allein beweist keine vollständige Erfüllung aller Betreiberpflichten. Ebenso ersetzt ein Wartungsvertrag nicht automatisch eine gesetzlich verlangte Eigenschaft der Anlage. Lassen Sie offene rechtliche Fragen und Sonderfälle gesondert prüfen. Technische Dokumentation und rechtliche Bewertung müssen zusammenpassen, sind aber unterschiedliche Aufgaben.

Praktischer Tipp für die Vorbereitung

Ein praktischer erster Termin sollte mit einer Aufgabenliste enden: Welche Unterlagen fehlen, wer kann sie beschaffen und welche Punkte brauchen eine Entscheidung des Eigentümers? Damit vermeiden Sie, dass mehrere Firmen dieselben Informationen unabhängig voneinander sammeln. Halten Sie auch fest, welche Leistungen noch nicht beauftragt sind. Eine transparente Vorbereitung schafft die Grundlage für belastbare technische Angebote, ohne bereits ein vollständiges Automationssystem festzulegen.

So starten Sie ohne unnötigen Aufwand

Für eine erste Anfrage genügen Gebäudeart, Standort, bekannte Anlagendaten und eine kurze Beschreibung der vorhandenen Steuerung. Senden Sie keine Passwörter oder ungeschützten Fernzugänge mit. Wir klären zunächst, ob Unterlagen ausreichen oder eine Aufnahme vor Ort nötig ist. Danach erhalten Sie ein abgegrenztes Angebot nach Aufwand. Der Schnellcheck auf unserer Website dient nur der Orientierung: Er kann weder technische Ausnahmen bewerten noch eine abschließende Rechtsprüfung leisten. Für Österreich müssen die dort geltenden Anforderungen separat betrachtet werden.

Quellen und weiterführende Informationen · geprüft am 17.10.2026§ 56 GModG – amtlicher Gesetzestext

Einordnung für die Projektvorbereitung. Keine individuelle Rechts-, Förder- oder Anlagenberatung.

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