EF Gebäudetechnik – Elektro-, Daten- und Messtechnik089 219 095 670Anfrage senden
KI-Symbolbild: Monitor mit Inventarkennzeichnung und Smartphone mit einer beispielhaften Geräteansicht

DGUV V3 / V4 · München und Bayern

Elektroprüfung erledigt. Nachweise griffbereit.

Wir prüfen Ihre Geräte, Anlagen und Maschinen. Sie erhalten digitale Prüfprotokolle und einen persönlichen Ansprechpartner.

Prüfprotokolle im geschützten Kundenportal abrufen und herunterladen. So funktioniert’s ↓

KI-Symbolbild · Plakette und Geräteansicht beispielhaft

Persönlicher AnsprechpartnerPrüfprotokolle digitalTermine passend zum Betrieb abstimmen

Sie kümmern sich um Ihren Betrieb. Wir um den Prüfauftrag.

Erfassen

Geräte und Standorte eindeutig zuordnen. Vorhandene Inventarlisten beziehen wir nach Abstimmung ein.

Prüfen

Geräte, Anlagen und Maschinen im vereinbarten Umfang prüfen. Ergebnisse und Mängel verständlich dokumentieren.

Weiter betreuen

Freigegebene Protokolle online bereitstellen. Reparaturen und nächste Schritte persönlich mit Ihnen abstimmen.

Ihre Unterlagen an einem Ort

Prüfprotokolle suchen? Einfach ins Kundenportal.

Nach Freigabe stehen Ihre Prüfunterlagen als PDF im geschützten Kundenkonto bereit. Sie können sie ansehen, herunterladen und für Ihre internen Nachweise verwenden.

  1. Persönlichen Zugang erhalten.
  2. Mit Ihrem Kundenkonto anmelden.
  3. Freigegebene Prüfprotokolle herunterladen.
Zum Kundenportal ↗

Der Zugang führt zum bestehenden, extern gehosteten Kundenportal der EF Gebäudetechnik. Eine Anfrage ist auch ohne Kundenkonto möglich.

Lieber direkt besprechen?089 219 095 670info.efg@email.de

Erfahrung in unterschiedlichen Betrieben

Referenzen aus Industrie, Bildung und Verwaltung.

BMWTUMAOKVersicherungskammer BayernLMUDiakonieRegierung OberfrankenHochschule München

Auswahl bisheriger Einsätze der EF Gebäudetechnik. Die Nennung bedeutet keine Empfehlung oder Partnerschaft der genannten Einrichtungen.

In drei Schritten zur Prüfung.

  1. Kurz anfragen

    Name und Telefonnummer genügen. Den Prüfbedarf klären wir gemeinsam.

  2. Angebot und Termin abstimmen

    Sie wissen, was geprüft wird und welche Dokumentation enthalten ist. Notwendige Abschaltungen besprechen wir vorher.

  3. Prüfen und Unterlagen erhalten

    Wir führen die vereinbarte Prüfung durch. Sie erhalten die freigegebenen Protokolle und besprechen offene Punkte mit uns.

Inventarisierung, Reparaturen und weitere Betreuung werden nach Bedarf vereinbart. Sonn- und Feiertagstermine nach Absprache und im rechtlich zulässigen Rahmen.

Ihre Fragen. Klare Antworten.

Gilt die DGUV Vorschrift 3 trotz angekündigter Überarbeitung weiter?

Die Ankündigung einer Überarbeitung setzt die geltende Vorschrift nicht außer Kraft. Maßgeblich ist die bei Ihrem Unfallversicherungsträger gültige Fassung. Im Rahmen vereinbarter Prüfbetreuung beobachten wir offizielle Änderungen und besprechen relevante Auswirkungen mit Ihnen. Stand dieser Einordnung: 23.10.2026.

Gilt DGUV V3 oder DGUV V4 für uns?

Maßgeblich ist der zuständige Unfallversicherungsträger. Im öffentlichen Bereich gilt häufig DGUV Vorschrift 4. Wir klären die Grundlage anhand Ihres Betriebs, statt allein aus der Rechtsform eine pauschale Zuordnung abzuleiten.

Muss jedes Gerät jährlich geprüft werden?

Nein. Die Prüffrist wird anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Beanspruchung, Umgebung und bisherige Ergebnisse spielen eine Rolle. Eine starre Jahresfrist für alle Geräte wäre keine passende allgemeine Aussage.

Wie erhalten wir ein Angebot?

Nennen Sie die ungefähre Gerätezahl, Standorte und gewünschte Prüfarten. Vorhandene Listen helfen. Wir klären Inventarisierung, Dokumentation und Anfahrt im Angebot. Abweichungen im Bestand werden vor zusätzlicher Arbeit abgestimmt.

Muss unser Betrieb schließen?

Nicht grundsätzlich. Einzelne Prüfungen können eine Abschaltung oder Trennung vom Netz erfordern. Die Zeitfenster stimmen wir mit Ihnen ab. Eine vollständig unterbrechungsfreie Prüfung wird nicht versprochen.

Was passiert bei einem Mangel?

Der Befund wird dem Prüfobjekt zugeordnet. Bei unmittelbarer Gefahr ist die weitere Nutzung mit dem Verantwortlichen zu klären. Reparaturen und Nachprüfungen erfolgen nach gesonderter Beauftragung.

Prüfen Sie auch außerhalb der Bürozeiten?

Termine am Abend, sonntags oder an Feiertagen sind nach Absprache möglich, soweit rechtlich und betrieblich zulässig. Daraus entsteht keine allgemeine Bereitschaft oder zugesagte Reaktionszeit.

DGUV-Überarbeitung: Was gilt für meinen Betrieb?

Prüfpflichten verständlich eingeordnet · Stand 23.10.2026

Die geltenden Prüfpflichten bleiben bestehen. Wir behalten Änderungen im Blick.

Die angekündigte Überarbeitung der DGUV Vorschriften 3 und 4 hebt die bestehenden Vorgaben nicht auf. Maßgeblich bleibt die bei Ihrem Unfallversicherungsträger geltende Vorschrift. Eine Ankündigung allein ist kein Grund, fällige Prüfungen auszusetzen.

Sie müssen nicht jeder Schlagzeile hinterherlaufen. Wir verfolgen die offiziellen Veröffentlichungen. Im Rahmen der vereinbarten Prüfbetreuung informieren wir Sie über relevante Änderungen und besprechen, was sie für Ihren Prüfplan bedeuten.

Prüfumfang und Fristen richten sich nach den betrieblichen Bedingungen. Wir unterstützen Ihre Verantwortlichen mit fachlichen Befunden und Empfehlungen – die Verantwortung des Arbeitgebers bleibt bestehen.

Einordnung und offizielle Quellen

Die DGUV bestätigte am 17. Juli 2026, dass die Überarbeitung begonnen hat. Die Ankündigung nennt kein Inkrafttreten einer neuen Fassung. Zusätzlich sind die anwendbaren Prüf- und Dokumentationspflichten der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. Dieser Hinweis bildet den angegebenen Recherchezeitpunkt ab.

Mitteilung der DGUV · DGUV Vorschrift 3

Prüfbedarf gemeinsam klären →
AnrufenAnfrage senden