EF Gebäudetechnik · Unterföhring bei München
Prüfung elektrischer Anlagen in München
Verteilungen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen prüfen. Mit abgestimmten Abschaltungen und nachvollziehbaren Unterlagen.
- Umfang vor Auftrag geklärt
- Dokumentierte Übergabe
- Persönlicher Ansprechpartner
Vor Ort: München und Umland · weitere Projekte in Bayern nach Absprache
Ihr nächster Schritt: Umfang besprechen
Anlagenprüfung für Ihr Objekt anfragen.
Beschreiben Sie kurz den Bestand und Ihr Ziel. Vorhandene Unterlagen können wir anschließend über einen passenden Weg austauschen.
089 219 095 670
info.efg@email.de
Gleißachweg 9 · 85774 Unterföhring
Telefonische Erreichbarkeit: Mo–Fr 7–17 Uhr.
Prüftermine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung und rechtlicher Zulässigkeit.
Ausgangslage klären. Passende Arbeit vereinbaren.
In gewachsenen Gebäuden passen Beschriftung, Pläne und tatsächliche Nutzung oft nicht mehr zusammen. Ein zusätzlicher Stromkreis wurde nachgerüstet, eine Fläche umgebaut oder ein Verbraucher ausgetauscht. Für eine belastbare Prüfung muss zunächst klar sein, welcher Anlagenteil gemeint ist.
Wir besprechen die Grenzen des Auftrags mit dem Betreiber. Danach werden Besichtigung, Erprobung und erforderliche Messungen vorbereitet. Der Bericht macht sichtbar, welche Bereiche geprüft wurden und welche wegen fehlender Zugänge oder Freigaben offenbleiben.

Für wen ist diese Leistung gedacht?
Für Betreiber von Gewerbegebäuden, Hausverwaltungen, Werkstätten, Industrie und öffentliche Einrichtungen. Prüfumfang und betriebliche Nutzung werden objektbezogen vereinbart.
Was wir übernehmen
- Verteilungen, Stromkreise und Anlagengrenzen anhand der Unterlagen aufnehmen.
- Zugänge und Abschaltmöglichkeiten mit den Verantwortlichen klären.
- Erkennbaren Zustand und Schutzmaßnahmen besichtigen.
- Erforderliche Messungen und Erprobungen am vereinbarten Bestand durchführen.
- Beschriftung und vorhandene Dokumentation auf Zuordnung prüfen.
- Befunde, Grenzen und weitere Maßnahmen im Bericht festhalten.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Objekt, Nutzungsart und Anlass der Prüfung mitteilen.
- Vorhandene Pläne und frühere Berichte gemeinsam sichten.
- Zugänge, Abschaltungen und Wiederinbetriebnahme abstimmen.
- Die beauftragten Anlagenteile prüfen und Ergebnisse dokumentieren.
- Befunde besprechen und notwendige Folgemaßnahmen gesondert vereinbaren.
Was Sie nach dem Auftrag erhalten
Einen anlagenbezogenen Prüfbericht mit dem vereinbarten Umfang, Ergebnissen und festgestellten Mängeln. Nicht geprüfte Bereiche werden kenntlich gemacht. Freigegebene Unterlagen können objektbezogen im Kundenportal bereitgestellt werden.
Fachliche Grundlage und Leistungsgrenzen
Für den Betrieb und wiederkehrende Prüfungen ist insbesondere DIN VDE 0105-100 relevant. Bei neuen oder geänderten Niederspannungsanlagen ist DIN VDE 0100-600 eine wichtige Grundlage für die Erstprüfung. Betriebliche Pflichten ergeben sich zusätzlich aus den jeweils anwendbaren Vorschriften. Erstprüfung und Wiederholungsprüfung sind nicht austauschbar.
Gut vorbereitet in Ihr Projekt
Eine Abschaltung betrifft oft mehr als den sichtbaren Verbraucher. Zutrittskontrolle, Netzwerktechnik, Kühlung oder andere betrieblich wichtige Einrichtungen können am gleichen Anlagenteil hängen. Benennen Sie einen Verantwortlichen, der diese Auswirkungen beurteilt. So lassen sich erforderliche Freigaben vor der Messung einholen.
Fehlende Pläne bedeuten nicht automatisch, dass die gesamte Anlage neu gebaut werden muss. Sie erhöhen jedoch den Aufwand für Zuordnung und Bestandsaufnahme. Wir halten fest, welche Informationen fehlen. Eine umfassende Neuaufnahme von Stromkreisen wird nur dann Teil des Auftrags, wenn sie vereinbart wurde.
Bei einem Gebäude mit mehreren Mietern trennen wir Betreiberbereiche, Mietbereiche und technische Schnittstellen. Eigentum, Nutzung und Zutrittsrechte sind vorab zu klären. Die Prüfung eines Allgemeinbereichs ist keine Prüfung sämtlicher Mietflächen. Auch diese Abgrenzung gehört in die Dokumentation.
Häufige Fragen
Ist eine Abschaltung erforderlich?
Für bestimmte Prüfschritte ja. Umfang und Zeitfenster hängen von der Anlage ab. Wir klären mit dem Betreiber, welche Verbraucher betroffen sind und wer die betriebliche Freigabe erteilt.
Reichen Fotos der Verteilung für ein Angebot?
Fotos helfen bei der ersten Einordnung. Für den genauen Umfang können Pläne, Stromkreiszahlen und eine Besichtigung erforderlich sein. Bitte keine Abdeckungen für ein Foto selbst entfernen.
Gilt das für Wohngebäude?
Auch dort kann eine Prüfung sinnvoll oder erforderlich sein. Anlass, Nutzung und Verantwortlichkeiten werden gesondert betrachtet. Betriebliche Vorschriften werden nicht pauschal auf jede private Wohnung übertragen.
Was passiert bei fehlenden Beschriftungen?
Wir dokumentieren die Auffälligkeit und klären den Aufwand für eine Zuordnung. Vollständige Stromkreisermittlung oder Neubeschriftung wird als eigene Leistung vereinbart, wenn sie nicht bereits enthalten ist.
Ersetzt Thermografie diese Prüfung?
Nein. Thermografie kann thermische Auffälligkeiten sichtbar machen. Elektrische Messungen, Erprobung und die Beurteilung der Schutzmaßnahmen ersetzt sie nicht.
Wer legt die nächste Prüfung fest?
Bei betrieblichen Anlagen erfolgt die Festlegung im Rahmen der verantwortlichen Organisation und Gefährdungsbeurteilung. Unsere Ergebnisse und Empfehlungen können dabei eine fachliche Grundlage liefern.
