Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.

Die Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung

von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften

der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber

eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich

nachzuweisen.

Quelle: https://www.bfga.de/arbeitsschutz-lexikon-von-a-bis-z/fachbegriffe-s-u/trbs/

    Unverbindliche Angebotsanfrage

    Holen Sie sich jetzt Ihr unverbindliches Angebot. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.






    Ich akzeptiere hiermit die Datenschutzerklärung.

    Menü